Als Autoversicherung sollte man immer alle Versicherungen sehen, die rund um den eigenen Pkw abgeschlossen werden können. Meist genügt hier nun mal nicht nur die Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen gehört und dazu dient Unfallgeschädigte finanziell zu schützen.
Als Autoversicherungen gelten zudem: die Kaskoversicherung (Teilkasko / Vollkasko), und im weiteren Sinne der Schutzbrief, die Insassen-Unfallversicherung, die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Eine Kaskoversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn das Kraftfahrzeug nicht als alt gilt und keine oder nur wenige Schäden vorweist. In diesem Fall lohnt sich eine solche Autoversicherung, um den Wagen nach Schäden, die nicht durch einen Verkehrsunfall entstanden sind, wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen.
Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen Teilkasko und Vollkasko. Bei einer Teilkaskoversicherung ist das Auto üblicher Weise versichert gegen Schäden aufgrund von Brand oder Explosion, Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl, Raub, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruchschäden, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden), Marderbiss ohne Folgeschäden.
Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung mit ein und versichert zusätzlich noch gegen Vandalismus, selbstverschuldete Unfälle, wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht), wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist, wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel Kleinkinder), umfallender Baum etc.
Durch Selbstbeteiligungsbeträge ist es hier möglich die zu zahlenden Prämien herabzusetzen.
Als eine weitere Autoversicherung gilt der Schutzbrief, der jedoch weniger mit dem eigenen Auto zu tun hat, sondern viel mehr mit der eigenen Person. Der Schutzbrief gewährleistet Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen, Weiter- und Rückfahrt, Fahrzeug-Rücktransport, Ersatzteil-Versand, Ersatzfahrer, Fahrzeugunterstellung, Fahrzeugunterstellung uvm.
Die Insassen-Unfallversicherung ist ebenfalls eine Autoversicherung. Sie bringt nach einem Unfall bestimmte Leistungen wie vorbeugende Maßnahmen, Heilbehandlungskosten, Rehabilitation, Barleistungen (z.B. Ausgleich für Gehaltsausfall).
Abschließend gibt es auch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Ebenfalls eine Autoversicherung. Diese bezahlt die entstehenden Rechtskosten in bezug auf Führerscheinerteilung, -Entzug, -Einschränkungen, -auflagen etc. - alles in allem dienen die verschiedenen Autoversicherungen alle einem Zweck: der Sicherheit für den Fahrzeughalter und seines Autos.
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