Wenn ein Versicherungsnehmer ein zweites Fahrzeug versichert wird dieses Zweitwagen genannt. Gründe für die Anmeldung eines Zweitwagens gibt es viel, sei es dass ein Oldtimer oder ein Sportwagen nur im Sommer genutzt oder das zweite Fahrzeug überwiegend von einem Familienangehörigen gefahren wird.
Ein Zweitwagen kann meist von Anfang an in die Schadensfreiheitsklasse SF ½ eingestuft werden, diese ist wesentlich günstiger als die SF 0. Aus diesem Grund melden Eltern oder Großeltern häufig die Fahrzeug von Fahranfängern auf sich an. Einige Anbieter wie beispielsweise die Direct Line werben damit, dass sie einen Zweitwagen teilweise sogar in der Schadensfreiheitsklasse des ersten Fahrzeugs versichern. Dafür müssen natürlich bestimmte Voraussetzung erfüllt werden, dies ist jedoch selten der Fall. Obwohl bei solchen Gesellschaften in der Regel eine bessere Einstufung als die Schadensfreiheitsklasse SF ½ möglich ist, sollte der Versicherungsnehmer prinzipiell etwas skeptisch sein. Denn nicht nur die Schadensfreiheitsklasse ist für den Versicherungsbeitrag von Bedeutung sondern auch der zugeordnete Prozentsatz sowie der Beitragssockel bei 100 Prozent. Eine leichte Erhöhung der beiden letzteren Faktoren gegenüber von anderen Gesellschaften kann so trotz günstiger Schadensfreiheitsklasse zu ähnlichen Ergebnissen führen.
Einen speziell angebotenen Tarif der KFZ- / Autoversicherung für einen Zweitwagen in Anspruch zu nehmen ist prinzipiell sinnvoll, jedoch sollte der Versicherungsnehmer die Konditionen vergleichen und vor allem darauf achten, dass im Fall einer Hochstufung nicht beide Fahrzeuge in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse gelangen und sich vorab auch vergewissern ob interne Schäden, also Schäden zwischen dem Erst- und den Zweitwagen, versichert sind. Auch die Möglichkeit der Schadensfreiheitsklassenübertragung sollte erfragt werden.
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