Hausratversicherungen werden fälschlicherweise immer noch von vielen Vermietern zwingend vorgeschrieben, obwohl dies nicht rechtens ist. Es ist aber immer empfehlenswert, eine solche Versicherung abzuschließen. Vor dem Abschluss sollte jedoch ein genauer Vergleich der einzelnen Anbieter vorgenommen werden, da sich diese zum Teil enorm in ihren Leistungen und vor allem den zu zahlenden Beiträgen unterscheiden.
Hausratversicherungen deckt unterschiedliche Schäden an Einrichtungs- und Vermögensgegenständen ab. Je nach gewähltem Vertrag und den damit verbundenen Leistungen sind beispielsweise Schäden durch Einbruch und damit einhergehendem Vandalismus versichert. Darüber hinaus ist das Gut gegen Feuer und Wasserschäden, gegen Sturm und Hagel abgesichert. Ist es nach einem Schadensfall nötig, vorübergehend in einem Hotel zu wohnen, so werden auch diese Kosten bis zu einer bestimmten Höhe, die beim Abschluss der Versicherung vereinbart wird, übernommen. Es gibt eine bestimmte Deckungssumme, bis zu deren Höhe der Hausrat versichert ist. Sie ist frei vereinbar. Einige Versicherungen setzen als Richtwert für die Höhe des zu versichernden Gutes die Zimmerzahl von Haus oder Wohnung an, andere die Wohnfläche. Wieder andere Anbieter verlangen eine genaue Aufstellung der in der Wohnung befindlichen Vermögensgegenstände und Möbel, um anhand dessen einen Richtwert für das tatsächliche Vermögen zu bestimmen. Stehen später größere Anschaffungen ins Haus, so kann die Deckungssumme jederzeit erhöht werden, was aber mit einer Erhöhung der Beiträge verbunden ist.
Zusätzlich zum eigentlichen Hausrat können auch zum Haushalt gehörige Fahrräder gegen Diebstahl versichert werden. Ob dies lohnend ist, richtet sich nach der Art der Wohnung und der Zahl der Menschen, die Zugang zum Haus haben. Einige Versicherer bieten eine Kombination aus Hausrat und privater Haftpflichtversicherung an, was teilweise günstiger sein kann, als der getrennte Abschluss beider Versicherungen. Hierbei kann dann auch die Deckungssumme für Personenschäden frei vereinbart werden. Außerdem sind meist alle Personen versichert, die zum Haushalt gehören, ohne dass zusätzliche Beiträge fällig werden. So sind beispielsweise automatisch Kinder und Lebenspartner mit versichert.
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