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EINBRUCH VERSICHERUNG

Einbruch meist über Hausrat geregelt

Der Abschluss einer separaten, expliziten Einbruch-Versicherung ist heute unüblich, vielmehr ist das entsprechende Risiko als Grundbestandteil von gängigen Hausratsversicherungen oder Wohngebäudeversicherungen enthalten. Im Falle eines Einbruchs wird üblicherweise der Wiederbeschaffungswert der entwendeten Gegenstände erstattet, die durch den Einbruch entstandenen Vandalismusschäden werden ebenfalls von der Versicherung übernommen. Dafür darf der Versicherungsnehmer darf die Straftat nicht durch sein Verhalten begünstigt haben, so befreit ein offenes Fenster in der versicherten Erdgeschosswohnung die Versicherungsgesellschaft grundsätzlich von ihrer Zahlungspflicht, vorhandene Türen sollten grundsätzlich abgeschlossen werden. In einigen Regionen Norddeutschlands stehen Haustüren von Mehrfamilienhäusern tagsüber grundsätzlich offen, neben dem konsequenten Verschließen der Wohnungstür ist ein entsprechender Hinweis an die Versicherungsgesellschaft sinnvoll, damit diese hieraus keinen Grund zur Leistungsverweigerung ableiten kann.

 
Ein Einbruch am hellichten Tage...

Ein Einbruch am hellichten Tage... (© Dan Race / Fotolia)

Gefahrenerhöhungen meldepflichtig

Ebenso muss der Gesellschaft ein am Haus aufgestelltes Baugerüst gemeldet werden; auf die in den Versicherungsbestimmungen ausdrücklich genannte Möglichkeit der Beitragserhöhung verzichten die meisten Gesellschaften, da diese zu hohen Verwaltungskosten führt. Bargeld, Schmuck und Wertsachen sind in der Einbruchversicherung nur bis zu einer je nach Gesellschaft unterschiedlichen Höchstgrenze versichert; diese lässt sich auf Antrag gegen einen entsprechenden Prämienzuschlag erhöhen, wobei die Versicherung die Möglichkeit hat, Sicherheitsvorkehrungen zu verlangen.

Die Einbruchversicherung gilt auch auf Reisen, sofern ein Einbruch vorliegt. Gegen den Diebstahl von Reisegepäck sowie gegen Verluste durch Entwendungen beim Zelten muss normalerweise eine gesonderte Reisegepäckversicherung als finanzielle Absicherung abgeschlossen werden. Wenn der Versicherungsnehmer dauerhaft über eine Zweitwohnung verfügt, kann diese gegen einen vergünstigten Beitrag mitversichert werden.

Es ist wichtig, die Höhe der Hausratversicherung regelmäßig zu prüfen und ggf. anzupassen, damit keine Unterversicherung eintritt.

Einige Hausrat Versicherungen näher beleuchtet

AXA Hausratversicherung

Debeka Hausratversicherung

HUK Hausratversicherung

Allianz Hausratversicherung


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Wasserschaden Hausratversicherung



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