Wer einen Beruf ausübt, der insbesondere auf einer beratenden, kaufmännischen, richterlichen oder beurkundenden Funktion basiert, möchte nicht Gefahr laufen, durch die berufliche Beratertätigkeit sein Vermögen zu verlieren. Die klassische Vermögensschaden Haftpflicht gewährleistet eine Freistellung von Verbindlichkeiten, die aus Gründen der Haftung vom Geschädigten erhoben werden könnten.
Vermögensschäden durch Falschberatung
Jeder, der bei anderen aus beruflichen Gründen Vermögensinteressen vertreten muss, ist immer besonderen Risiken ausgesetzt. Aus diesem Grunde muss die Deckungssumme weitaus höher vereinbart werden, als bei einer konventionellen privaten Haftpflichtversicherung. Hier werden lediglich Sach- und Personenschäden berücksichtigt. Die Vermögensschaden Haftpflicht tritt immer dann in Leistung, wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht gegenüber seinem Kunden oder Klienten verletzt hat. Der Versicherungsschutz greift auch, wenn unberechtigte Ansprüche Dritter abgewehrt werden müssen.
Vermögensschaden Haftpflicht - für einige Berufsgruppen unabdingbar
Nicht immer ist ein Vorsorgeschutz durch die Vermögensschaden Haftpflicht eine freiwillige Versicherungsvariante. Der Gesetzgeber hat hier klare Worte gesprochen, sodass Finanzdienstleister, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare eine entsprechende Absicherung aufweisen müssen.
Worauf muss bei einer Vermögensschaden Haftpflicht geachtet werden?
Nicht immer treten Vermögensschäden sofort auf. Meist wird zu einem späteren Zeitpunkt klar, wie hoch der entstandene Schaden wirklich ist. So genannte Spätschäden können in einem erheblichen Maße ausfallen und umso wichtiger ist es deshalb, für eine ausreichend hohe Deckungssumme beim Vertragsabschluss zu sorgen. Wer sich nicht um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmert läuft Gefahr, vor einem finanziellen Ruin zu stehen. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, auch rechtzeitig für den Schutz zu sorgen, denn im Schadensfall kann die Versicherungssumme nicht mehr aufgestockt werden.
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