Jeder verantwortungsbewußte Jäger, ob Privatmann oder Berufsjäger, wird natürlich bei der Ausübung der Jagd äußerst umsichtig vorgehen. Doch nicht immer kann er gewährleisten, dass Vorsicht alleine ausreicht. Manchmal ist es der leider ungewollte Unfall, ein Forst- oder Wildschaden, etc. der durch spezielle Versicherung, eine so genannte Jägerhaftpflicht, zumindest finanziell abgedeckt sein sollte. Und auch das geltende Bundesjagdgesetz beschreibt in § 33 die alleinige Haftung des Jägers während der Jagd. Zudem haftet er für Jagdschäden von durch ihn eingeladenen Jagdgästen, Treibern oder Jagdaufsehern und ähnlichen Vorfällen. Deshalb ist es für jeden Jäger mehr als ratsam, eine enstprechende Jagdhaftpflicht bei einem anerkannten Versicherungsunternehmen abzuschließen.
Haftpflichtbedingungen
Die einzelnen Jägerhaftpflicht Versicherungen bieten im Detail leicht variierende Policen an. Deshalb sollte seitens des Verbrauchers, in diesem Fall des Jägers oder auch Försters, im Vorfeld eine exakte Prüfung der einzelnen Angebote erfolgen. Ideal ist es, wenn die Jägerhaftpflicht Schäden bei der Hege und Pflege des Reviers, beim Gebrauch von Jagdwaffen sowie das Führen von Jagdhunden beinhaltet. Wobei die ausgewählte Versicherung Personen-, Sach- und Vermögensschädigungen während der Jagd gleichermaßen abdecken muss. Natürlich immer nur bis zur im Versicherungsvertrag vereinbarten Schadenshöhe, die durchschnittlich bei bis zu 10 Millionen Euro liegt.
Besondere Schadensfälle
Vielmals sind es die Ausnahmeschädigungen, die teilweise durch den Versicherer nicht 100%ig abgedeckt werden. Beispielsweise wenn sich der Jagdhund losreißt und einen Verkehrsunfall verursacht. Oder aber wenn der Hochstand repariert werden muss und beim Vorbeigehen durch herabfallendes Werkzeug ein Spaziergänger verletzt wird. Deshalb ist im Beratungsgespräch mit dem Versicherungsfachmann seitens des Jägers auch auf diese besonderen Schadensfälle hinzuweisen und einen Einschluß dieser in der Jägerhaftpflicht unbedingt zu vereinbaren.
Versicherungsort & Beitragsleistungen
Viele Versicherungen bieten eine Jägerhaftpflicht, geltend für die komplette Bundesrepublik Deutschland sowie kurzfristige Auslandsaufenthalte (teilweise bis zu zwei Jahren) an. Entsprechende Einschränkungen müssen also seitens des Jägers nicht akzeptiert werden, wenn sie nicht mit drastischen Beitragsreduzierungen einhergehen. Im Bereich der Beitragssätze werden vielmals seitens der Versicherungsunternehmen für organisierte Jäger, zum Beispiel für Mitglieder des Deutschen Jagdschutzverbandes, Versicherungsnachlässe gewährt. Ein differenzierter Versicherungsvergleich kann heute problemlos von den Jägern im Internet durchgeführt werden.
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