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HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN

Wichtig: Haftpflichtversicherungen zur Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherungen sind dazu gedacht, dass ein Versicherungsnehmer sich mit diesen gegen eventuelle Ansprüche von Dritten absichert. Durch Haftpflichtversicherungen wird der Versicherte von Ansprüchen zum Schadensersatz befreit, das Versicherungsunternehmen zahlt den Schaden, den der Versicherte dritten Personen zugefügt hat, wenn der Versicherte zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist. Außerdem werden mit einer Haftpflichtversicherung wenn nötig, auch nicht berechtigte Forderungen abgewehrt. Damit ist diese Versicherung auch in Ergänzung zu einer Rechtsschutzversicherung zu betrachten.

Nur für Fahrzeuge sind Haftpflichtversicherungen über die KFZ-Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben und für den Erwerb eines Jagdscheins die Jagdhaftpflicht. Alle anderen Formen der Haftpflichtversicherung sind freiwillig, die Bezeichnung Haftpflicht bedeutet lediglich, die Verpflichtung vom Gesetz her für einen verursachten Schaden haften zu müssen - es besteht jedoch in den meisten Haftungsbereichen kein Zwang, Haftpflichtversicherungen abzuschließen.

Die Versicherungsunternehmen bieten die verschiedenen Formen der Haftpflichtversicherungen an, die je nach Bedarf abgeschlossen werden können oder sollten. Da gibt es die Privathaftpflicht, die KFZ-Haftpflicht (ohne diese dürfen Fahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden), die Tierhalterhaftpflicht, die Jagdhaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht, die Berufshaftpflicht (zum Beispiel für Ärzte und Rechtsanwälte) und diverse Betriebshaftpflichtversicherungen.

Alle Haftpflichtversicherungen haben eines gemeinsam, in ihren Bedingungen ist gleichermaßen festgelegt, unter welchen Umständen die Versicherung keine Leistung erbringt, dazu zählen unter anderem Schäden, die vom Versicherten vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Statistiken zu diveren Haftpflichtversicherungen zufolge haben nur etwa zwei Drittel aller Deutschen eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, obwohl diese zu den wichtigsten Versicherungen zählt, das bedeutet in der Endkonsequenz, dass jemand der durch einen Nichtversicherten geschädigt wird, in der Regel seinen Schaden kaum ersetzt bekommt. Um auch dieses Risiko abzusichern, hat ein Versicherter die Möglichkeit, sich im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung über die Schadenausfalldeckung zusätzlich absichern.
Ebenso verhält es sich mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Nur etwa die Hälfte aller Hunde- oder Pferdehalter ist im Besitz einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

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