Der Erwerb eines Hauses ist für den Erwerber mit viel Arbeit und Organisation verbunden. Denn neben den Fragen der Finanzierung, die er mit der Hausbank zu klären hat, sind auch verschiedene Behördengänge erforderlich, um den Wohnsitz umzumelden oder neue Versicherungen für das Haus abzuschließen. So ist z. B. der Abschluss einer Feuerversicherung Voraussetzung dafür, dass die Banken eine entsprechende Finanzierung durch die Vergabe von Krediten unterstützen.
Für den Hausbesitzer selbst ist aber noch eine andere Versicherung wichtig, nämlich die Grundbesitzer-Haftpflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt, in dem einzelne Wohnungen an Dritte vermietet werden. Das Risiko, das eine Grundbesitzer Haftpflicht abdeckt, ist unabhängig von der Größe bzw. der Anzahl der Bewohner des Hauses. Denn sie deckt Risiken ab, die durch Versäumnisse des Grundstücksbesitzers bzw. der Hausbewohner entstanden sind und ein Dritter dadurch Schaden erlitten hat.
Fällt ein Passant aufgrund eines nicht von Schnee geräumten Gehsteiges, so tritt die Grundbesitzer Haftpflicht für die Regulierung des Schadens ein, indem sie Schmerzensgeld zahlt oder Heilmaßnahmen finanziell unterstützt. Ähnliches gilt bei nassem Lauf oder herabfallenden Dachziegeln aufgrund von Sturm. Wenn sich ein Passant aufgrund dieser witterungsbedingten Vorfälle etwas zufügt, tritt die Grundbesitzer Haftpflicht für die Regulierung aller Ansprüche des Geschädigten ein. Das kann bis zur Zahlung einer lebenslangen Rente gehen, sollten die Verletzungen so schwerwiegend sein.
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