Der Grundstückseigentümer haftet für alle Schäden, die fahrlässig, unbewusst, oder vorsätzlich von seinem Grundstück oder Gebäude ausgehen. Er haftet immer bis zur vollen Schadenshöhe und bis 30 Jahre. Bei größeren Haftpflichtschäden kann das den finanziellen Ruin bedeuten.
Vor fahrlässigen, oder unbewussten Schäden kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung schützen, in diesem Fall die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Vorsätzliche Schäden sind nicht versicherbar. Im Vergleich zu den möglichen Folgen im Schadensfall ist der Beitrag nicht sehr hoch.
Besitzer von Einfamilienhäusern sind mit ihrer Privathaftpflichtversicherung gegen diese Schadenersatzansprüche abgesichert. Andere Grundstückseigentümer, Besitzer von Mehrfamilienhäusern, oder Eigentümergemeinschaften müssen dafür eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Ebenso wie die Privathaftpflicht schützt sie den, oder die Eigentümer bis zur Versicherungssumme vor Ansprüchen Dritter.
Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt auch, wenn einem Mieter oder eine andere Person wegen Verletzung der Streupflicht Schaden erleidet. Die Versicherung ist immer für das konkretes Flurstück und Gebäude abzuschließen. Bei baulichen Veränderungen sollte der Versicherer sofort informiert werden. Jeder Versicherer kann seine Versicherungsleistungen zu unterschiedlichen Bedingungen und Tarifen anbieten. Damit kann der Beitrag bei gleicher Absicherung unterschiedlich hoch sein. Hier sollte vor dem Vertragsabschluß ein umfangreicher Versicherungsvergleich erfolgen. Sehr einfach und bequem ist das im Internet möglich. die gewünschten Daten werden vom Interessenten in der entsprechenden Tabelle eingegeben und sofort erscheinen die günstigsten Anbieter. Oft kann der Antrag gleich im Internet gestellt werden.
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