Bei einer Privathaftpflichtversicherung, wie sie in der Regel ein jeder besitzt, wird man bekannterweise davor geschützt, Schadenersatz durch eigene Unachtsamkeiten - deren Folgen durchaus ein enorm hohes finanzielles Ausmaß nach sich ziehen können - an Dritte aus dem privaten Vermögensstock leisten zu müssen. Ähnlich verhält es sich bei der so genannten Betriebshaftpflichtversicherung, die wie auf privater Ebene für natürliche Personen eine Grundversicherung für jeden Unternehmer darstellt. Sie schützt sowohl den Unternehmer selbst als auch seine Mitarbeiter vor Schadensersatzansprüchen Dritter auf Grund von Personen- und/oder Sachschäden, die durch betriebliche Handlungen entstanden sind. Da Unternehmer in der Regel unbegrenzt für Schäden haften müssen, können diese für das eigene Unternehmen sogar existenzbedrohend sein, sofern die Ansprüche aus eigenbetrieblichen Mitteln beglichen werden müss(t)en. Das Leistungsspektrum einer Betriebshaftpflicht Versicherung umfasst – zwar abhängig vom einzelnen Versicherungsanbieter – jedoch grundsätzlich, die rechtliche Prüfung, ob überhaupt und in welcher Höhe gegebenenfalls Schadensersatzpflicht besteht, die Übernahme der Kosten von Rechtsberatungs- und Gerichtskosten im Falle eines Rechtsstreites, sowie die Übernahme des Schadensersatzes im Schadensfalle bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt dagegen in der Regel nicht für Schäden auf, die in der Eigenschaft als Privatperson verursacht wird. Außerdem sind Haftpflichtansprüche aus Schäden im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen grundsätzlich nicht Bestandteil des Leistungsspektrums. Für derartige Leistungen müssen gesonderte Versicherungsverträge (z.B. Privathaftpflicht oder Kraftfahrzeugversicherungen) geschlossen werden.
Da es sich bei einer Betriebshaftpflicht um eine so genannte Grundversicherung handelt, ist der Abschluss grundsätzlich für jeden Unternehmer empfehlenswert.
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