Sein eigenes Wohngebäude sollte man mit einer Wohngebäudeversicherung absichern. Dieses ist eine Versicherung, welche bei Zerstörung durch Brand, Wasserschaden und Sturm die Haftung übernimmt und die Sanierung bzw. den Wiederaufbau des Hauses aus der Versicherung entsprechend der Versicherungssumme begleicht.
Versicherungsgegenstand bei Wohngebäude Versicherungen ist stets nur das Haus bzw. das Gebäude an sich, ohne Inhalt. Das heißt, sofern durch einen Brand auch Möbel, Kleidung und sonstige Gegenstände zerstört wurden, haftet hierfür nicht die Wohngebäudeversicherung. Für solche Fälle springt die private Hausratversicherung ein, sofern man eine solche Versicherung abgeschlossen hat. Die Wohngebäudeversicherung zahlt jedoch nur dem am Haus entstandenen Schaden.
Beim Versicherungsabschluss spielen mehrere Fragen eine Rolle, zum einen selbstverständlich die Anschrift des Hauses oder des Gebäudes, zum anderen aber auch das Zubehör, wie zum Beispiel Mülltonnen, Briefkästen, Carports, Parkplätze und so weiter. Ebenso wird in die Police mit aufgenommen, ob es sich um ein vermietetes Objekt handelt oder nicht. Versicherte Kosten in dem Sinne sind also: Schadensminderungskosten, Sachverständigenkosten, Wasserverlust, Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume, Gebäudeschädigung durch unbefugte Dritte, Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten und viele mehr. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich aus der Versicherungssumme und der Wohnfläche. Auch hier können die Beiträge in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Abständen gezahlt werden.
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