Eine dauerhafte schwere Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls kann gravierende finanzielle Probleme nach sich ziehen, und zwar nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für dessen ganze Familie. Eine gute Schutzmöglichkeit vor den finanziellen Konsequenzen kann bei Berufsunfähigkeit eine BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) gewähren, wie diese z.B. von der Gesellschaft WGV angeboten wird. Die BUZ der WGV wird in Kombination mit einer Rentenversicherung, Risikoversicherung oder Kapital-Lebensversicherung angeboten.
Bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % besteht bei der WGV Anspruch auf eine vollständige BUZ-Renten-Zahlung.
Die BUZ der WGV gibt es in zwei unterschiedlichen Varianten: Bei der "einfacheren" Variante der "Beitragsbefreiung" entfällt für die Dauer der Berufsunfähigkeit die Zahlung der Beiträge für die Hauptversicherung und für eventuell integrierte Zusatzversicherungen. Dabei bleibt der durch die Hauptversicherung gewährte Versicherungsschutz vollständig erhalten, sodass eine adäquate Absicherung der Hinterbliebenenversorgung oder Altersvorsorge garantiert werden kann.
Bei der umfassenderen Variante der "Beitragsbefreiung plus Rente" entfällt nicht nur die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit, sondern darüber hinaus wird durch die WGV auch die vereinbarte monatliche Rente gezahlt. Dies gilt auch bei Berufsunfähigkeit infolge von Pflegebedürftigkeit.
Dabei weist der Berufsunfähigkeitsschutz der WGV neben einem weltweiten Versicherungsschutz unter anderem auch die folgenden attraktiven Leistungsmerkmale auf: Durch den Versicherer erfolgt eine berufsgruppenspezifische Einteilung der Versicherungsnehmer. Der Versicherer verzichtet auf die Möglichkeit einer so genannten "abstrakten Verweisung". Ganz konkret bedeutet diese Regelung, dass im Versicherungsfall nicht auf andere berufliche Tätigkeiten verwiesen werden kann. Eine im Versicherungsfall gewährte Wiedereingliederungshilfe erfolgt in der Höhe von sechs monatlichen Rentenzahlungen. Bei verspäteter Meldung des Versicherungsfalls erfolgt die Leistung auch rückwirkend, wobei die Dauer der Rückwirkung bis zu drei Jahre betragen kann.
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