Die HDI Gerling Versicherung bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, die den zentralen durch die Stiftung Warentest formulierten Forderungen an diese Art von Versicherungen (http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Berufsunfaehigkeitsversicherung/1783844/1783844/1787219 ) nach Angaben des Anbieters auf der Homepage (http://www.hdi-gerling.de/de/privatkunden/vorsorge/existenzsicherung/bu/EGO/vorteile_infos.jsp ) gerecht wird. Zunächst wird auf jegliche Verweisung verzichtet. Das bedeutet, dass der Versicherungsfall eintritt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer weder aus eine andere, noch ausübbare Tätigkeit verwiesen noch auf die Möglichkeit, trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen noch eingeschränkt im bisherigen Beruf tätig sein zu können.
Ein weiteres wichtiges Vergleichskriterium für Berufsunfähigkeitsversicherungen ist die so genannte Prognosedauer. Darunter ist die nach medizinischen Prognosen zu erwartende Dauer der Berufsunfähigkeit zu verstehen, ab der die vertraglich vereinbarte Rente gezahlt wird. Die vom Anbieter angegeben Prognosedauer beträgt nur sechs Monate und ist damit durchaus kundenfreundlich. Möglichkeiten, den Versicherungsschutz dynamisch sich verändernden Lebensumständen anzupassen, bestehen ebenfalls.
Negativ ist anzumerken, dass der Versicherer keinen Verzicht auf § 19 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) erklärt. Dabei geht es um die Frage, wie zu verfahren ist, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits gesundheitliche Risiken bestanden, die dem Versicherungsnehmer aber nicht bekannt war. In diesem nicht selten auftretenden Fall erlaubt § 19 VVG dem Versicherer, vom Vertrag zurückzutreten oder die Prämien zu erhöhen. Dadurch besteht ein erhebliches Risiko, im Ernstfall keinen Versicherungsschutz zu genießen. Einige Anbieter erklären deswegen vertraglich einen Verzicht auf Anwendung dieses Paragraphen.
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