Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Familienfürsorge schützt Privatpersonen vor finanziellen Belastungen in Folge der Berufsunfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall. Im Schadensfalle gleicht die Familienfürsorge durch die monatlichen Rentenzahlungen den Wegfall des laufenden Einkommens aus, so dass der Versicherungsnehmer zur Deckung aller Kosten nicht auf angespartes Vermögen zurückgreifen muss. Um festzustellen, wie hoch die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung im Einzelfall sein müssen, rechnet die Familienfürsorge den Bedarf individuell aus. Hierbei wird auch die geringe Leistung des Gesetzgebers berücksichtigt.
Schließt der Versicherungsnehmer die Zusatzversicherung zur Berufsunfähigkeits-Versicherung der Familienfürsorge (BUZ) ab, kann nicht nur die Berufsunfähigkeit abgesichert werden, sondern auch sichergestellt werden, dass die laufenden Beiträge für die Hinterbliebenenvorsorge oder die Altersvorsorge weiterhin gezahlt werden. Hierdurch kann eine zusätzliche Belastung des Versicherungsnehmers vermieden werden.
Die Familienfürsorge Versicherung garantiert dem Versicherungsnehmer eine hohe Flexibilität der Berufsunfähigkeitsversicherung, durch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz bei Bedarf anzupassen. So wird durch die Nachversicherungsgarantie gewährleistet, dass z.B. im Falle einer Gehaltserhöhung oder bei Familienzuwachs der Versicherungsschutz erhöht werden kann. Hierbei fordert die Familienfürsorge keine erneute Gesundheitsprüfung.
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