Auch die Berufsgruppe der Ärzte ist vor einer gesundheitlich bedingten Berufsunfähigkeit nicht geschützt. So ist statistisch gesehen jeder fünfte Arzt im Laufe seiner Tätigkeit von Berufsunfähigkeit betroffen. Mit dem Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Ärzteversicherung können sich Mediziner adäquat gegen die finanziellen Konsequenzen absichern, welche ihnen aus einer unvorbereitet eintretenden Berufsunfähigkeit entstehen würden. Denn die Leistungen des "Versorgungswerks für Ärzte" entsprechen allenfalls einem gewissen Basisschutz, zumal sie nur bei einer kompletten Aufgabe aller ärztlichen Tätigkeiten erbracht werden.
Empfehlenswert ist daher ein Schutz, der sogar bei einem nur partiellen Verlust der Arbeitskraft des Mediziners wirksam wird. Einen solchen Schutz kann die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutschen Ärzteversicherung bieten. Zudem sieht diese Versicherung keine Möglichkeit der Verweisung in eine andere Berufsbranche oder auf eine fachfremde ärztliche Tätigkeit vor. Es wird also von seiten des Versicherers kein "abstraktes Verweisungsrecht" ausgeübt.
Um Ärzten bei Berufsunfähigkeit eine größtmögliche finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, wird laut Angaben der Deutschen Ärzteversicherung ein vollständiges Ersatzeinkommen gewährt, und zwar auch beim Erhalt weiterer / zusätzlicher Versorgungsleistungen. Dies geschieht übrigens schon ab einer Berufsunfähigkeit von 50%, im Falle von Pflegebedürftigkeit ab einem Pflegepunkt und selbst dann, wenn Ärzten infolge einer Warnung wegen Infektionsgefahr die Ausübung ihrer Berufstätigkeit komplett verboten ist. Selbst wenn die Berufsunfähigkeit nur vorübergehender Natur sein sollte, greift der Berufsunfähigkeitsschutz - so jedenfalls die Aussage der Deutschen Ärzteversicherung. Im Leistungsfall können Ärzte aufgrund einer durch den Versicherer gewährten Beteiligung an den erzielten Überschüssen darüber hinaus von steigenden Rentenzahlungen profitieren.
Im eher unwahrscheinlichen, aber niemals vollständig auszuschließenden Fall von Meinungsdifferenzen über eine potenzielle Leistungspflicht können Versicherungsnehmer mit einer unterstützenden Beratung durch den "Beirat der Deutschen Ärzteversicherung" rechnen, dem in solchen Fällen die Funktion eines um Fairness und Gerechtigkeit bemühten "Ombudsmannes" zukommt.
Ärzte können sich für eine autonome Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden oder aber diese mit einer Altersvorsorge-Option (z.B. Privatrente oder Riesterrente) oder mit einer Risikolebensversicherung kombinieren.
Eine jährliche Anpassungsmöglichkeit des gewählten Berufsunfähigkeitsschutzes sollte von all denjenigen Versicherungsnehmern in Betracht gezogen werden, die eine optimale Leistungsanpassung an kontinuierlich steigende Lebenshaltungskosten erreichen möchten (im Sinne eines Inflationsschutzes).
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