Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung der BBV können Privatpersonen und Selbstständige dem Risiko der krankheits- oder unfallbedingten Berufsunfähigkeit vorbeugen und sich finanziell absichern. Die BBV bietet drei verschiedene Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung an, die sich in Bezug auf den Leistungsumfang und die Höhe der laufenden Versicherungsbeiträge unterscheiden.
Die erste Variante ist besonders für Arbeitnehmer geeignet, die schon seit langem berufstätig sind und deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. Auch für Selbstständige ist diese Variante der BBV Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. Die vereinbarte Versicherungsleistung wird bereits ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50% oder im Falle der Pflegebedürftigkeit ab Stufe 3 geleistet. Die zweite Variante der BBV BU wird als Basis BU angeboten und stellt nach Angaben des Anbieters eine gute Absicherung der Grundbedürfnisse dar. Wenn darüberhinaus ein besonders umfangreicher Versicherungsschutz benötigt wird, kann auf die Super BU zurückgegriffen werden.
Alle drei Varianten der BBV Berufsunfähigkeit Vorsorgeversicherung versprechen einen weltweiten Versicherungsschutz. Bei Eintritt des Versicherungsfalles werden die vereinbarten Leistungen zügig erbracht, ohne dass der Versicherungsnehmer aufgefordert wird, eine andere als die gelernte Tätigkeit aufzunehmen. Die BBV wirbt außerdem mit einer hohen Flexibilität und räumt beispielsweise die Möglichkeit zur Nachversicherung ein. Hierdurch kann die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Bedarf der veränderten Lebenssituation des Versicherten angepasst werden, ohne dass eine Gesundheitsprüfung fällig wird. Auch die Vertragslaufzeit der BBV Berufsunfähigkeitsversicherung kann flexibel gestaltet werden und gilt maximal bis zum 65. Lebensjahr der versicherten Person. Sollte der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Versicherung seinen Beruf wechseln und eine höhere Risikoklasse wählen, muss die BBV hierüber nicht zwingend informiert werden und der BU Versicherungsschutz besteht wie bisher.
Die Überschussbeteiligung, die sich aus dem wirtschaftlichen Erfolg der BBV ergibt und dem Versicherungsnehmer anteilig zusteht, wird entweder mit den Beiträgen verrechnet oder angesammelt und mitverzinst. Auch hierüber kann der Versicherungsnehmer selbst entscheiden. Im Weiteren kann eine dynamische Beitragsgestaltung vereinbart werden, die dem Versicherungsnehmer Schutz vor einem inflationsbedingten Wertverlust der Berufsunfähigkeitsrente bietet. Durch eine spezielle Versicherung kann außerdem sichergestellt werden, dass die laufenden Versicherungsbeiträge im Falle der Arbeitslosigkeit weiterhin bezahlt werden. Die BBV Sparausfall Versicherung kommt in einem solchen Falle für die monatlichen Beiträge bis zu einer Höhe von 300€ auf, so dass der Versicherungsschutz weiterhin besteht und der Versicherungsnehmer finanziell entlastet ist.
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