Die Aspecta Versicherungsgesellschaft hat im Bereich der Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit einen gesonderten Tarif geschaffen, welcher den Bedürfnissen körperlich tätiger Menschen gerecht wird. Dieser Personenkreis wird von vielen Gesellschaften ausschließlich zu sehr hohen Prämienaufschlägen versichert, obgleich vorwiegend geistig tätige Beschäftigte kaum seltener von einer Berufsunfähigkeit betroffen sind.
Der Basis.fit Tarif der Aspecta Versicherung ist jedoch keine reine Berufsunfähigkeitsversicherung, er kombiniert vielmehr diese mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Während eines Zeitraums von bis zu drei Jahren zahlt die Versicherung bei Berufsunfähigkeit, danach nur noch, wenn eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Dabei werden die gesetzlichen Definitionen übernommen, nach welchen Berufsunfähigkeit sich auf den erlernten und ausgeübten Beruf bezieht, während eine Erwerbsunfähigkeit nur dann vorliegt, wenn der Versicherte nur noch weniger als drei Stunden am Tag eine beliebige Erwerbstätigkeit ausüben kann.
Die Gesellschaft bewirbt den Tarif damit, dass der Versicherungsnehmer während der drei Jahre Zeit zu einer beruflichen Neuorientierung habe. Zugleich sind ihre Beiträge dank der Kombination aus einer anfänglichen Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit und einer anschließenden Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit besonders preiswert. Diese Aussagen sind durchaus zutreffend, dennoch muss sich der Kunde bewusst sein, dass er mit dem Basis.fit Tarif der Aspecta keinen vollständigen und bis zur Rente gültigen Schutz gegen die Berufsunfähigkeit erwirbt. Positiv ist die Möglichkeit, die zu zahlende Rente ohne eine weitere Gesundheitsprüfung um bis zu fünfzig Prozent aufzustocken.
Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Aspecta Versicherungsgruppe derzeit nicht an; in den meisten Rentenversicherungstarifen ist aber eine Klausel enthalten, nach welcher die fälligen Beiträge im Falle einer Berufsunfähigkeit versichert sind.
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