Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung der Gothaer Versicherung kann dem Risiko der Berufsunfähigkeit und den Konsequenzen, die sich hieraus ergeben, vorgebeugt werden. Die Gothaer Versicherung verspricht nicht nur faire Konditionen, sondern auch angemessene Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit, so dass der Versicherte seinen gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten kann und durch den Wegfall des Einkommens keine finanziellen Einbußen erleidet.
Die Höhe der monatlichen Rentenleistungen wird beim Abschluss des Vertrages individuell vereinbart und richtet sich nach dem finanziellen Bedarf des Versicherungsnehmers und der Höhe des derzeitigen Einkommens. Darüber hinaus gilt eine Beschränkung der Rentenleistungen, so dass sie maximal 65% des jährlichen Bruttoeinkommens entsprechen können.
Auch die Dauer der Vertragslaufzeit kann individuell festgelegt werden und hängt von der Art des ausgeübten Berufes ab. Sinnvoll ist die Vertragslaufzeit an die Dauer der Erwerbstätigkeit anzupassen, so dass der Vertrag mit Eintritt in den Altersruhestand endet. Dementsprechend kann der Schutz der Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung maximal bis zum 67. Lebensjahr des Versicherungsnehmers bestehen.
Sowohl der Umfang der Versicherungsleistungen als auch die Laufzeit haben Einfluss auf die Höhe der laufenden Versicherungsbeiträge, die wahlweise monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich geleistet werden können.
Selbst im Falle eines Berufswechsels bleibt der Versicherungsschutz uneingeschränkt erhalten, ohne dass der Vertrag angepasst werden müsste. Im Weiteren gilt der Versicherungsschutz auch bei einem Wohnortwechsel und sogar weltweit. Stellt der Versicherungsnehmer während der ersten 10 Jahre der Vertragslaufzeit fest, dass ein höherer Versicherungsschutz benötigt wird, kann der Vertrag angepasst und die Versicherungsleistungen erhöht werden. Hierbei ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
Tritt die Berufsunfähigkeit während der Vertragslaufzeit ein, wird die Rentenleistung fällig, sobald abzusehen ist, dass die Berufsunfähigkeit für 6 Monate oder länger andauern wird. Die Gothaer verweist den Versicherungsnehmer unabhängig von seinem Alter oder seiner Qualifikation nicht auf einen anderen Beruf. Darüber hinaus kann der Versicherungsnehmer die Leistungen der Berufsunfähigkeitsrente auch rückwirkend erhalten, wenn die Berufsunfähigkeit vor maximal 3 Jahren eingetreten ist. Dies gilt selbst dann wenn der Leistungsanspruch verspätet geltend macht wird.
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