Seit dem Jahr 2001 hat sich an der finanziellen Situation von Arbeitnehmern, die im Laufe ihres Berufslebens plötzlich erwerbsunfähig werden, so einiges zu deren Nachteil geändert: Bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit werden gesetzliche Leistungen, wie sie bisher bei Krankheitsfällen oder Unfällen üblicherweise erbracht wurden, stark gekürzt - wen nicht sogar völlig gestrichen. Die aktuell berufstätigen Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 1961 geboren sind, verlieren den kompletten Anspruch auf die Gewährung einer gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente. Stattdessen können sie nur noch eine so genannte Erwerbsminderungsrente für sich beanspruchen.
Erschwerend hinzu kommt, dass Menschen, die in dem erlernten Beruf nicht länger einsetzbar sind, vom Gesetzgeber jetzt ohne jegliche Einschränkung auf andere berufliche Tätigkeiten verwiesen werden können - ganz egal, wie schlecht bezahlt oder gering qualifiziert diese Ersatz-Tätigkeiten auch sein mögen. Aus diesen Gründen ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, wie sie die Versicherungsgesellschaft Asstel anbietet, gerade jetzt wichtiger denn je.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung des Anbieters "Asstel" kann nur in Kombination mit einer der folgenden klassischen Versicherungen abgeschlossen werden: - Kapitallebensversicherung, - Risikolebensversicherung - Private Rentenversicherung.
Ihren zahlreichen Versicherungsnehmern gewährt die Versicherungsgesellschaft Asstel beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung die folgenden Leistungen: Während der gesamten Dauer der Berufsunfähigkeit bis hin zum Abschluss der vertraglich festgelegten Leistungsdauer erfolgt eine Zahlung der vollständigen Rente. Die jeweilige Laufzeit ist variabel wählbar. Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf eine "abstrakte Verweisung": Dies bedeutet, dass beim Eintritt einer Berufsunfähigkeit vom Versicherer grundsätzlich nicht auf eine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden kann, die nicht der Qualifikation des Versicherten entsprechen würde.
Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird bereits dann bezahlt, wenn während der Laufzeit der Versicherung eine Berufsunfähigkeit mit einem Prozentsatz von mindestens 50 Prozent eintritt. Der Versicherungsschutz, der sich aus der jeweiligen Hauptversicherung oder aus weiteren zusätzlichen Versicherungselementen ergibt, kann bestehen bleiben. In bestimmten persönlichen Lebenssituationen, wie z.B. Heirat, Begründung einer selbständigen Tätigkeit oder Geburt von Kindern, kann die vertraglich festgelegte Berufsunfähigkeitsrente wunschgemäß erhöht werden, ohne dass hierfür eine Wiederholung der anfänglich durchgeführten Gesundheitsprüfung erforderlich wäre.
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