Solange man jung, gesund und in der Lage ist, in seinem Beruf etwas zu leisten und sich so seinen Lebensunterhalt zu verdienen, ist alles in Ordnung. Was aber, wenn eine Krankheit oder ein Unfall dem jäh ein Ende setzen? Zumal in der gesetzlichen Rentenversicherung die Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit seit dem 1.1. 2001 praktisch ausgehebelt ist. Sie greift nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene und dann fast ausschließlich im Rahmen einer Erwerbsunfähigkeits- oder Teilerwerbsunfähigkeitsrente, an die andere und weitaus engere Bedingungen geknüpft werden, als an eine Berufsunfähigkeit.
Das Modell der privaten Vorsorge mit Hilfe einer Berufsunfähigkeitsrente greift diese Risiken auf und bietet damit den Menschen, die ihren Beruf auf längere Frist nicht mehr ausüben können (laut Statistik jeder vierte Deutsche) eine Alternative zu der in der Regel unzureichenden staatlichen Versorgung und fördern damit gleichzeitig die Verantwortung des Einzelnen für die Absicherung seiner Existenz. Aber auch Hausfrauen, Auszubildende oder Studenten sollten die Möglichkeit dieser speziellen privaten Vorsorge in Betracht ziehen. Zum einen greift die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente nur bei Betroffenen, die mindestens fünf Jahre sozialversichert waren, zum anderen können für die Führung des Haushaltes zusätzliche Kosten anfallen, wenn sie durch Dritte übernommen werden muss.
Abgeschlossen werden kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sowohl in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung als auch einzeln als selbstständige Versicherungsart.
Der Versicherungsfall tritt in der Regel dann ein, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr vollständig oder nur noch bis zu 50 Prozent auf Grund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall ausgeübt werden kann. Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss ärztlich bestätigt worden sein und sich auf eine Dauer von mindestens sechs Monaten erstrecken. In älteren Verträgen ist häufig von einem „voraussichtlich dauerhaften Zeitraum“ die Rede, wobei hier drei Jahre verstanden werden.
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wird die vertraglich vereinbarte Rente gezahlt, die mindestens eine Höhe von 75 Prozent des Nettolohnes betragen sollte, um die Auswirkungen der Inflation abzufangen. Da die Höhe der Versicherungsprämie unter anderem auch vom Alter und Gesundheitszustand des Versicherten abhängig ist, ist ein früher Abschluss der Versicherung zu überlegen. Weitere Faktoren sind unter anderem die Berufsgruppe und das Alter, bis zu welchem die Rente gezahlt wird. Dabei orientieren sich die Versicherungen an den staatlichen Vorgaben zum Rentenalter.
Bei der Vielzahl der Anbieter am Markt sollte möglichst immer ein Vergleich von mehreren Angeboten vorgenommen werden. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, eine Profi zu Rate zu ziehen oder sich an Hand der Testvergleiche der Stiftung Warentest zu orientieren.
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