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BERUFSUNFÄHIGKEIT EINES BEAMTEN

Wenn Beamte dienstunfähig werden...

Im Gegensatz zu Angestellten der freien Wirtschaft haben Beamte einen Dienstherren und können nicht berufsunfähig sondern vielmehr dienstunfähig werden. Die anschließende Versorgung bei Dienstunfähigkeit durch den Staat ist verhältnismäßig gut, so dass die Erfordernis einer zusätzlichen Vorsorge zwar geringer ist, aber dennoch überlegenswert ist.

Im allgemeinen bekommen Beamte ein mit jedem Dienstjahr ansteigendes Ruhegehalt, wobei eine Tätigkeit von 40 Jahren etwa 70% des Einkommens ergibt und so mit einem Alter um die 50 Jahre eine ausreichende Versorgung gedeckt ist. Da die staatliche Absicherung der Beamten erst nach 5 Jahren greift, kann in der Zwischenzeit deshalb eine zusätzliche BU abgeschlossen werden. Auch nach den 5 Jahren empfiehlt es sich für Beamte zusätzliche Vorsorgen zu treffen, da die Beamtenabsicherung im Zuge der Inflation an Wert verliert und dann eventuell im Notfall nicht mehr ausreicht. Vor allem Akademiker, die eine Laufbahn als Beamte ins Auge gefasst haben, sollten sich am Ende ihrer Studienzeit über Berufsunfähigkeitsversicherung informieren, da die Aufnahme nach der langen Ausbildungszeit in die Beamtenschaft erst sehr spät erfolgt und so die Absicherungen geringer ausfallen als für Früheinsteiger. Außerdem wird es empfohlen sich schon in jungen Jahren um solche Vorsorgemaßnahmen zu kümmern, da mit zunehmenden Alter die ersten Beschwerden auftreten und es immer schwieriger wird überhaupt ein passenden Versicherungsunternehmen zu finden.

Als Beamter sollte man beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung besonders auf das Vorhandensein einer Dienstunfähigkeitsklausel achten, welche eine Dienstunfähigkeit als Berufunfähigkeit anerkennt. Hier gilt es verschiedene Umschreibungen der Versicherer zu beachten, da nicht alle Tarife eine allgemeine Dienstunfähigkeit miteinschließen. In manchen Fällen kann dies bedeuten, dass Versicherungen sich aufgrund medizinischer Gründe weigern zu zahlen, da der Beamte auch in ein anderes Amt versetzt werden und so weiter arbeiten könnte. Vor allem bei Beamte im Außendienst, wie zum Beispiel Polizisten sollte darauf geachtet werden, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einfach auf eine weitere Tätigkeit im Innendienst bestehen kann und die Zahlung verweigert (vergleiche auch den Artikel zum Thema abstrakte Verweisung).

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